GARANTIE

GARANTIE
  • Für protetische Arbeit, wie Krone, Brücke, Inlay, Onlay
    1 Jahr
  • Für Voll- und Teilprothese, beziehungsweise für Stegprothese
    1 Jahr
  • Für Verlust der Kunststoffzähne – aus der Prothese
    1 Jahr
  • Für provisorischen Zahnersatz
    3 Monate
  • Für das Implantatmaterial
    lebenslange Garantie

Bedingungen

Die Garantiebedingungen können in jedem Fall nur mit regelmäßigen, jährlichen Kontrollen erreichbar sein. Die Garantie bezieht sich im Falle von Zahnersätzen auf den Materialfehler, nicht auf die eigenen Zähne unter dem Ersatz und auf die damit zusammenhängenden Behandlungen. Diese Kosten werden von unserer Praxis nicht übernommen, ebenso wie die Reise- und Unterkunftkosten.

Garantie wird ungültig, wenn:

Wir rufen Sie gerne zurück!

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